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Kassenpflicht 2028: Was der BMF-Referentenentwurf vorsieht

vor 1 Tag
2 Min. Lesezeit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 5. August 2026 einen Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Digitalisierung des Steuerrechts veröffentlicht. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht und kann im weiteren Gesetzgebungsverfahren geändert werden.



Geplante Kassenpflicht ab 100.000 Euro Gesamtumsatz (Referentenentwurf)

Nach dem Entwurf sollen Unternehmer aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe und freien Berufen künftig ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, wenn ihr Gesamtumsatz mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr beträgt.



Für betroffene Unternehmen könnte damit die offene Ladenkasse grundsätzlich entfallen. Vorgesehen sind jedoch Befreiungen und weitere mögliche Ausnahmen. Auch Übergangsregelungen sollen berücksichtigt werden.



Elektronische Kassensysteme müssen die Anforderungen des § 146a AO einschließlich einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) erfüllen.


Elektronische Belege ab 2028

Zum 1. Januar 2028 soll die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Geplant ist ein standardisiertes Datenformat.


Für bestimmte Warenverkäufe an eine Vielzahl nicht bekannter Personen sind Ausnahmen geplant. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Kassensysteme elektronische Belege bereitstellen können.



Neue Regeln gegen Kassenmanipulation

Nach dem Entwurf soll der Einsatz, die Bewerbung und das Inverkehrbringen bestimmter Manipulationssoftware künftig als Straftat geahndet werden können. Nach dem Entwurf soll der Einsatz, die Bewerbung und das Inverkehrbringen bestimmter Manipulationssoftware als eigenständiger Straftatbestand mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ausgestaltet werden.


Eine konkrete Steuerhinterziehung müsste für diesen Tatbestand nicht zwingend zusätzlich nachgewiesen werden.



Auswirkungen für Gewerbetreibende

Rechtskräftige Verurteilungen laut Referentenentwurf wegen bestimmter Steuerstraftaten sollen künftig unter den vorgesehenen Voraussetzungen in das Gewerbezentralregister eingetragen werden können.



Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten die weitere Entwicklung des Entwurfs des Bundesfinanzministeriums beobachten und insbesondere Umsatzgrenze, Kassensystem, TSE und elektronische Belegbereitstellung prüfen. Gerade bei bargeldintensiven Betrieben kann eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll sein.



Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des BMF-Referentenentwurfs vom 5. August 2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.


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