Tax changes 2025: More benefits for families and single parents
Apr 14, 2026
Steuererklärung 2025: Wichtige Änderungen für Familien und Eltern
Ab dem Steuerjahr 2025 treten mehrere steuerliche Neuerungen in Kraft, die insbesondere Familien entlasten sollen. Höhere Freibeträge, verbesserte Absetzbarkeit von Betreuungskosten und präzisere Regelungen bei Unterhaltszahlungen machen eine sorgfältige Steuerplanung lohnenswert.
Kinderbetreuungskosten: 800 Euro zusätzlich absetzbar
Eltern können für 2025 bis zu 80 % von maximal 6.000 Euro, also 4.800 Euro pro Kind, als Sonderausgaben geltend machen – ein Plus von 800 Euro gegenüber dem Vorjahr. Absetzbar sind Ausgaben für Krabbelstube, Tagesmutter, Babysitter, Kindergarten oder Hort. Auch Fahrtkosten an betreuende Großeltern können berücksichtigt werden, sofern eine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt (bei Zusammenveranlagung) auf 6.672 Euro pro Kind; zusätzlich gibt es je Elternteil 1.464 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das Kindergeld erhöht sich auf 255 Euro monatlich. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld für die Eltern günstiger ist.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Neu ist: Getrenntlebende Ehegatten können den Entlastungsbetrag bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung bei der Lohnsteuer berücksichtigen lassen. Voraussetzung: Die Person ist alleinstehend, ein Kind gehört zum Haushalt, und sie teilt keine Wohnung mit einer volljährigen Person. In den Folgejahren gilt weiterhin die Steuerklasse II.
Unterhaltszahlungen nur per Überweisung
Unterhaltsleistungen an Kinder oder bedürftige Eltern erkennt das Finanzamt ab 2025 nur noch bei Überweisung an. Eine bloße Quittung über Barzahlungen reicht nicht mehr aus.
Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro
Zur Sicherung des Existenzminimums wurde der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro für Ledige (bzw. 24.192 Euro für Verheiratete) angehoben.
Diese Änderungen zeigen: Gerade Familien profitieren steuerlich, sollten aber rechtzeitig prüfen, welche Anpassungen sich auf ihre individuelle Situation auswirken.
Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater unterstützt Sie gern bei der optimalen Gestaltung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.