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HCSM Leistungen - Transaktion

Chancen nutzen, Probleme lösen, Zukunft gestalten

Doppelstock-Holding

Die doppelstöckige Holding bietet steuerliche und haftungsrechtliche Vorteile. Vermögen lässt sich strukturieren, Steuerlast optimieren und Haftungsrisiken eingrenzen. Die Gestaltung ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geplant, rechtssicher umgesetzt und laufend begleitet werden. HCSM begleitet Mandanten seit Jahren bei Gründung, laufende Begleitung sowie Verkauf, Schenkung und Erbschaft.

Struktur einer Doppelstock-Holding

Die doppelstöckige Holding wird oft auch Doppelstock-Holding genannt und hat entgegen der Bezeichnung drei Ebenen. Die Struktur beginnt unten mit der operativen Ebene, in der Gewinne und Verluste entstehen. Sind die Unternehmen der operativen Ebene selbst Kapitalgesellschaften, Unterliegen die Gewinne der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Auch Personengesellschaften können in dieser operativen Ebene sinnvoll eingesetzt werden.

 

Darüber steht die mittlere Ebene die Holdinggesellschaft als GmbH. Die Holding-GmbH hält und verwaltet die Beteiligungen an den operativen Unternehmen. Die Gewinne aus der operativen Ebene fließen der Holding zu, je nach Ertragssituation können Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Dabei gelten in der Regel 95 % der Erträge oder Beteiligungserträge der Holding-GmbH als steuerfrei, während nur  5 % der Einnahmen zu versteuern sind.

 

Die nächsthöhere Ebene ist die Holding GmbH & Co. KG, die die Beteiligungen an der Holding GmbH hält und verwaltet. Die Gesellschafter sind zumeist natürliche Personen, die Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen ihrer Einkommensteuer versteuern. Je nach individueller Situation kann das Teileinkünfteverfahren Anwendung finden, sodass 40 % der Einkünfte steuerfrei bleiben.

 

Die Bezeichnung Doppelstock-Holding ergibt sich aus der zweistufigen Struktur aus Holding GmbH und Holding GmbH & Co. KG.

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