top of page

Viele Unternehmen unterschätzen die E-Rechnungspflicht ab 2027

1. Juli 2026

Die Einführung der E-Rechnung schreitet in Deutschland weiter voran. Während Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 von elektronische Rechnungen empfangen müssen, endet für viele Betriebe zum 1. Januar 2027 eine wichtige Übergangsfrist:
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind dann grundsätzlich verpflichtet, im inländischen B2B-Geschäft elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format auszustellen.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass zahlreiche Unternehmen die Tragweite der gesetzlichen Änderungen noch unterschätzen. Häufig werden weiterhin PDF-Rechnungen als ausreichend angesehen.
Diese gelten jedoch steuerrechtlich grundsätzlich nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Wer die Umstellung zu spät angeht, riskiert Prozessstörungen, erhöhten Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls steuerliche Nachteile bei der Rechnungsverarbeitung.


Was ändert sich ab 2027 konkret?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro ihre Rechnungen an andere inländische Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen. Die Rechnung muss dabei einem strukturierten elektronischen Format entsprechen und die europäische Norm EN 16931 erfüllen. Gängige Formate sind beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD in der entsprechenden Ausprägung.

Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro gelten noch Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem Jahr 2028 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich grundsätzlich zum Standard.


Jetzt handeln: So gelingt die rechtssichere Umstellung
1. Bestehende Prozesse analysieren
Der erste Schritt besteht in der Überprüfung der aktuellen Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse. Dabei sollten Unternehmen klären, ob ihre bestehenden Systeme die gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllen oder Anpassungen erforderlich sind.

2. Geeignete Software auswählen
Nicht jede Buchhaltungs- oder ERP-Lösung unterstützt automatisch rechtskonforme E-Rechnungen. Eine frühzeitige technische Prüfung schafft Planungssicherheit und vermeidet spätere Engpässe.

3. Compliance sicherstellen
Entscheidend ist, dass die erzeugten Rechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Neben den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen die technischen Anforderungen der EN-16931-Norm erfüllt werden.

4. Geschäftspartner einbinden
Eine erfolgreiche Umstellung erfordert auch die Abstimmung mit Kunden und Lieferanten. Empfehlenswert ist die Einrichtung einer zentralen E-Mail-Adresse oder eines digitalen Rechnungseingangs für den Empfang elektronischer Rechnungen.


Steuerberater als wichtiger Partner bei der Umsetzung
Die Umstellung auf die E-Rechnung ist nicht nur ein technisches Projekt, sondern auch eine steuerliche und organisatorische Herausforderung. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, Risiken zu minimieren, Prozesse effizient zu gestalten und gesetzliche Anforderungen rechtssicher umzusetzen.


Die E-Rechnungspflicht ab 2027 betrifft viele Unternehmen früher als erwartet. Wer einen Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro erzielt, sollte die verbleibende Zeit nutzen, um Prozesse, Software und interne Abläufe auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Eine rechtzeitige Umsetzung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann auch die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung nachhaltig voranbringen.


Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen bereits vorbereitet ist? Das Team von HCSM unterstützt Sie bei der steuerlichen Analyse Ihrer Prozesse und begleitet Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur rechtskonformen E-Rechnung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

bottom of page