
HCSM Leistungen - Technischer Service
Rundum-Service für mehr Konzentration aufs Kerngeschäft
Leistungen, die im Tagesgeschäft entlasten
HCSM Steuerberatung berät Sie bei der Einführung digitaler Buchhaltungsprozesse und datenschutzkonformen Arbeitsweisen. Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Datenflüsse von der Belegführung bis zur Veröffentlichung. HCSM Steuerberatung berät Sie zur Optimierung Ihrer Belegführung und Abläufe nach GoBD. Wir unterstützen bei der Digitalisierung und rechtssicheren Archivierung Ihrer Dokumente.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Erstellung verkürzter Hinterlegungs- und Offenlegungsbilanzen mit erläuternden Anhängen sowie bei fristgerechten Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und Eintragungen im Transparenzregister – präzise, vollständig und rechtssicher. Alle Prozesse erfüllen die Anforderungen des Steuerberaterberufsrechts und der Datenschutz-Grundverordnung.
Unsere Leistungen im Einzelnen
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Unterstützung bei verkürzten Hinterlegungsbilanzen (Bundesanzeiger)
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Beratung zu Liquidationsbilanzen
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Wir erstellen eine verkürzte Offenlegungsbilanz (Bilanz, Anhang) und veröffentlichen diese im Bundesanzeiger
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Wir erstellen eine verkürzte Liquidations-Schluss-Bilanz (Bilanz, Anhang) und veröffentlichen diese im Bundesanzeiger
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Wir erstellen eine Offenlegungsbilanz (Bilanz, GuV, Anhang) und veröffentlichen diese zusammen mit dem Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk im Bundesanzeiger
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Wir erstellen eine Veröffentlichungsbilanz (Liquidations-Eröffnungs-Bilanz, Erläuterung) und veröffentlichen diese im Bundesanzeiger
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Wir erstellen ein Veröffentlichungsbilanz (Liquidations-Schluss-Bilanz , Gewinn- und Verlust-Rechnung, Anhang) und veröffentlichen diese ggf. mit weiteren Unterlagen im Bundesanzeiger
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Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang), Lagebericht und Bestätigungsvermerk im Sonderformat (z.B. KARBV, RECHKREDV) im Bundesanzeiger
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Wir erstellen eine Offenlegungsbilanz (Bilanz, GuV, Anhang) und veröffentlichen diese zusammen mit dem Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk im Bundesanzeiger
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Veröffentlichung der Befreiung nach § 264 III HGB im Unternehmensregister
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Wir übernehmen die Veröffentlichung im Transparenzregister
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Veröffentlichung Transparenzregister über 5 wirtschaftlich Berechtigte
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Veröffentlichung des Gläubiger-Aufrufs (Liquidation) im Bundesanzeiger
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Veröffentlichung Transparenzregister bis 5 wirtschaftlich Berechtigte