steuerliches Sofortprogramm Stärkung Wirtschaftsstandorts Deutschland ist am
4. Nov. 2025
Informationen zum neuen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, einschließlich einer kurzen Erklärung der wichtigsten Neuerungen und Vorteile. Das Gesetz ist seit dem 19. Juli 2025 in Kraft und zielt darauf ab, Investitionen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
Besonders profitieren sollen kleine und mittlere Unternehmen durch schnellere Abschreibungsmöglichkeiten, Steuerentlastungen und mehr Planungssicherheit.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Degressive Abschreibung (AfA) als Investitions-Booster
Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung).
Abschreibungssatz: bis zu 30 % pro Jahr (maximal das Dreifache der linearen AfA).
Gilt für Anschaffungen/Herstellungen zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027.
Das Ziel ist, schnelle Liquiditätswirkung und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten.
Super-Abschreibung für Elektrofahrzeuge:
Neue arithmetisch-degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge.
Im ersten Jahr können bis zu 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Erhöhte Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge: künftig 100.000 € (vorher: 70.000 €).
Für Detailfragen oder individuelle Auswirkungen auf Ihr Unternehmen steht die steuerliche Beratung gerne zur Verfügung.
Starke Investitionsanreize für die Fuhrparkmodernisierung.
Senkung des Körperschaftsteuersatzes: Ab 2028 schrittweise Reduktion von aktuell 15 % auf 10 % bis 2032.
Entlastet Kapitalgesellschaften langfristig und bringt mehr Investitionsspielraum.
Senkung des Thesaurierungssteuersatzes
Für nicht entnommene Gewinne bei Personenunternehmen: schrittweise Absenkung von28,25 % auf 25 % ab 2032.
Belohnt unternehmerische Reinvestitionen.
Ausweitung der Forschungszulage:
Verbesserte steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Besonders relevant für innovative Unternehmen und Start-ups.
Highlight und Besonderheiten:
Das Programm bringt sofortige steuerliche Entlastungen (z. B. höhere Abschreibung imJahr der Investition) und langfristige Entlastungen
durch niedrigere Steuersätze.
Die Maßnahmen werden nach Regierungsangaben mit ca. 46 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen bis 2029 beziffert – dies zeigt die politische Relevanz und den Umfang.
Effiziente Umsetzung durch kurzfristiges Inkrafttreten und einfache Beantragungswege.
Empfehlung
Prüfung potenzieller Investitionen und ggfs. Vorziehen geplanter Anschaffungen, um die Vorteile des Programms (insbesondere die 30 %-AfA) zu nutzen.
Chancen für Digitalisierung, Mobilität und Innovation gezielt ausloten.
Für Detailfragen oder individuelle Auswirkungen auf Ihr Unternehmen steht die steuerliche Beratung gerne zur Verfügung.