top of page

Immobilienverkauf: Wohnungsüberlassung an (Schwieger-)Eltern nicht steuerfrei

30. Okt. 2025

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien können einkommensteuerrechtlich steuerfrei bleiben, wenn die
Immobilie vor dem Verkauf vom Eigentümer bewohnt wurde. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil
vom 14.11.2023 klargestellt, dass die Überlassung einer Wohnung an die Mutter oder Schwiegermutter nicht
als „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ im Sinne des Steuerrechts gilt.

Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar ihre Wohnung unentgeltlich an die Mutter der Ehefrau überlassen.
Nach deren Tod verkauften sie die Wohnung mit Gewinn. Das Finanzamt entschied, dass dieser Gewinn zu versteuern ist, da die Wohnung nicht von den Eigentümern selbst bewohnt wurde. Das Gericht bestätigte diese Sichtweise und betonte, dass eine Überlassung an nahe Familienangehörige wie Mutter oder Schwiegermutter nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Es gibt zwar Ausnahmen, z.B. wenn die Wohnung einem unterhaltsberechtigten Kind unentgeltlich überlassen wird. Dies sei laut BFH aber nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.

Unabhängig von der Art der Nutzung der Wohnung sollte vor der Veräußerung einer Immobilie immer ein
Steuerberater konsultiert werden.

Quelle: BFH, Urt. v. 14.11.2023 - AZ IX R 13/23

Sie möchten Mandant werden?

bottom of page