Deshalb sollten Unternehmen Investitionen jetzt prüfen und gezielt vorziehen
2. März 2026
Nach aktueller Rechtslage bieten die geltenden Abschreibungsregeln in Verbindung mit der ab 2028 vorgesehenen Senkung der Körperschaftsteuer ein besonders günstiges Zeitfenster für Unternehmensinvestitionen. Wer geplante Anschaffungen frühzeitig tätigt, kann seine Steuerlast in den kommenden Jahren mindern und die Liquidität nachhaltig stärken.
Mit dem sogenannten Wachstums- bzw. Investitionsbooster wurde die degressive Abschreibung für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter – etwa Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge – wieder eingeführt. Für Investitionen, die voraussichtlich zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgen, können Unternehmen jährlich bis zu 30 % des jeweiligen Restbuchwerts steuerlich geltend machen. Im Unterschied zur linearen AfA fallen die Abschreibungen in den ersten Jahren deutlich höher aus, was zu einer spürbaren Steuerminderung in der Hochsteuerphase führt. Der Gesamteffekt über die Nutzungsdauer bleibt gleich, doch der zeitliche Vorzug schafft Liquiditätsvorteile. Daher kann es sinnvoll sein, Investitionen gezielt in dieses Begünstigungsfenster zu verlagern.
Parallel dazu ist ab 2028 eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % vorgesehen. Aus steuerlicher Sicht empfiehlt es sich, möglichst hohe Abschreibungen in Jahre mit höherem Steuersatz zu legen und Gewinne in die Phase niedrigerer Steuersätze fallen zu lassen. Investitionen bis Ende 2027 ermöglichen genau diese vorteilhafte Kombination.
Besonders interessant sind derzeit bestimmte Elektrofahrzeuge: Hier kann im Anschaffungsjahr unter bestimmten Voraussetzungen eine Abschreibung von bis zu 75 % der Anschaffungskosten erfolgen – ein deutlicher Liquiditätseffekt, insbesondere bei hoher Ertragslage.
Für Unternehmen gilt: Investitionsentscheidungen sollten derzeit nicht nur nach betriebswirtschaftlichen, sondern auch nach steuerlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Dazu empfiehlt sich, geplante Anschaffungen hinsichtlich ihrer zeitlichen Verschiebbarkeit bis 2027 zu bewerten, die Vor- und Nachteile der degressiven gegenüber der linearen AfA im Einzelfall zu analysieren, die erwartete Ertragsentwicklung und Steuerwirkung zu simulieren und steuerliche, finanzielle und förderrechtliche Aspekte gemeinsam zu betrachten.
Da jede Investition individuell zu beurteilen ist, sollten Maßnahmen stets im Rahmen einer persönlichen steuerlichen Beratung abgestimmt werden. Nur so lässt sich rechtssicher klären, ob und in welchem Umfang sich ein Vorziehen von Investitionen tatsächlich lohnt.
Hinweis: Diese Information ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die tatsächlichen Effekte hängen von der konkreten Situation Ihres Unternehmens ab.