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Ab Januar 2027: Die Riester-Rente wird abgelöst

18. Juni 2026

Die Riester-Rente war über zwei Jahrzehnte das zentrale Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Doch viele Anleger waren unzufrieden – geringe Renditen, hohe Kosten und komplexe Förderbedingungen standen in der Kritik. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente daher vollständig durch neue, flexiblere Produkte ersetzt.

Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge nach dem alten Modell mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen zwar weiter, aber für viele Selbstständige und Unternehmer im Mittelstand war Riester bisher kaum attraktiv – zahlreiche Selbstständige waren gar nicht förderfähig. Zudem boten die alten Produkte oft nur begrenzte Renditechancen durch die Pflicht zur Beitragsgarantie.

Für mittelständische Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige stellt sich daher die Frage: Welche Möglichkeit bleibt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – und wie kann die eigene Absicherung oder die betriebliche Vorsorge für Mitarbeitende neu gestaltet werden?

Die Lösung: Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot – der offizielle Nachfolger der Riester-Rente. Dieses System bietet deutlich höhere Flexibilität, bessere Renditechancen und kostengünstigere Anlageoptionen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Staatliche Förderung
Riester-Rente (bis 2026): 25–30 Cent pro Euro
Altersvorsorgedepot (ab 2027): 50 Cent bis 360 €/Jahr, dann 25 Cent

Maximale Zulage
Riester-Rente (bis 2026): 175–300 € Altersvorsorgedepot (ab 2027): Grundzulage
Bis zu 540 € pro Jahr

Garantiepflicht
Riester-Rente (bis 2026): 100% Beitragsgarantie
Altersvorsorgedepot (ab 2027): Keine Garantie – bis 100% in Aktien-ETFs möglich

Kosten
Riester-Rente (bis 2026): 2–3% pro Jahr
Altersvorsorgedepot (ab 2027): 0,1–0,2% bei ETFs, max. 1% Kostenobergrenze

Förderberechtigung Selbstständige
Riester-Rente (bis 2026): Oft ausgeschlossen
Altersvorsorgedepot (ab 2027): Erweitert, auch für viele Selbstständige

Auszahlung
Riester-Rente (bis 2026): Verrentungspflicht
Altersvorsorgedepot (ab 2027): Flexibel: Auszahlplan, Leibrente oder Kombination

Steuerliche Ansparphase
Riester-Rente (bis 2026): Teilweise steuerpflichtig
Altersvorsorgedepot (ab 2027): Vollständig steuerfrei (Kapitalerträge, Umschichtungen)


Bestandsschutz für Altverträge
Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, genießt vollständigen Bestandsschutz. Der Vertrag läuft weiter, kann bespart werden und die alte Fördersystematik (Grundzulage 175 €, Kinderzulage bis 300 €) bleibt gültig. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung erfolgt nicht.

Ab 2027 haben Riester-Sparer drei Optionen:
- Vertrag unverändert behalten
- Guthaben ins neue Altersvorsorgedepot übertragen ( Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten)
- Vertrag stilllegen und parallel neues Depot eröffnen

Bei Übertragung bleiben alle bisherigen Zulagen erhalten. Nach fünf Jahren Laufzeit ist der Wechsel kostenlos.


Für mittelständische Unternehmer relevant
Die Reform ist besonders für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer wichtig, die bisher keine oder nur eingeschränkte Riester-Förderung erhalten konnten. Mit dem neuen System öffnen sich neue Möglichkeiten für:

- Die eigene private Altersvorsorge
- Die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeitende
- Die Integration in bestehende Vorsorgestrategien


Praktische Handlungsempfehlung
In 2026 noch prüfen, ob ein alter Riester-Vertrag trotzdem sinnvoll sein kann – Abschluss nur bis 31. Dezember 2026 möglich

Ab Januar 2027 neue Altersvorsorgeprodukte auf Marktreife beobachten

Beratung einholen, bevor Verträge geändert oder gewechselt werden, da steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen individuell geprüft werden müssen.


Möchten Sie wissen, wie das neue Altersvorsorgedepot in Ihre persönliche Vorsorgestrategie oder Ihre betriebliche Altersvorsorge passt? Kontaktieren Sie uns für eine mandantenspezifische Prüfung – wir begleiten Sie durch die Reform der privaten Altersvorsorge und unterstützen bei der steuerlichen und rechtlichen Abstimmung.

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Einzelfall ab. Gesetzliche Details können sich noch ändern bis zum Start am 1. Januar 2027.

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