Bahncard für Dienstreisen: Wann Arbeitgeber Kosten steuerfrei übernehmen können
11. Mai 2026
Dienstreisen gehören für viele Arbeitnehmer zum Berufsalltag. Während bei Fahrten mit dem eigenen Auto häufig pauschale Kilometersätze steuerfrei erstattet werden, gilt bei der Nutzung von Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln eine andere Regel: Hier können nur die tatsächlich entstandenen Kosten, etwa für ein Bahnticket, steuerfrei ersetzt werden. Eine steuerfreie Erstattung als Pauschale nicht möglich.
Eine interessante Alternative kann die Bereitstellung einer Bahncard durch den Arbeitgeber sein. Diese lohnt sich insbesondere dann, wenn regelmäßig Dienstreisen mit der Bahn stattfinden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Bahncard ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt oder auch für private Reisen freigegeben.
Wird die Bahncard rein für dienstliche Zwecke überlassen, ist die steuerliche Behandlung eindeutig – sie bleibt vollständig steuerfrei.
In der Praxis ist jedoch häufig auch eine private Nutzung erlaubt. In diesem Fall kommt es darauf an, ob sich die Anschaffung für den Arbeitgeber „rechnet“.
Das heißt: Liegt die Ersparnis durch den Erwerb der reduzierten Tickets für betriebliche Fahrten höher als der Preis für die Bahncard, so ist immer ein überwiegendes betriebliches Interesse gegeben.
Ein Beispiel: Kostet eine Bahncard 50 rund 244 Euro im Jahr und spart der Arbeitnehmer durch regelmäßige Dienstreisen insgesamt mehr als diesen Betrag ein, liegt ein überwiegend betriebliches Interesse vor. Die Folge: Die Bahncard kann weiterhin steuerfrei zur Verfügung gestellt werden – selbst wenn sie auch privat genutzt wird.
Wichtig ist jedoch, dass diese Einschätzung zu Beginn getroffen wird. Arbeitgeber sollten daher vorab überschlagen, ob sich die Bahncard voraussichtlich amortisiert. Dazu kann das Prognosetool der Deutschen Bahn für die Bahncard 100 genutzt werden. https://bcbp.db-app.de/prognose/
Selbst wenn sich die tatsächliche Nutzung später anders entwickelt als geplant, bleibt die ursprüngliche Entscheidung bestehen. Eine nachträgliche Versteuerung erfolgt in der Regel nicht.