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Wallbox mit Stecker und Elektrokabel. Im Hintergrund sind schemenhaft Autos zu sehen.

Steuerliche Vorteile für den Mittelstand

05.11.2025

Vor allem mittelständische Firmen sollen von den neuen und schnell wirksamen steuerlichen Vorteilen profitieren. Dazu gehören z.B. eine höhere Abschreibung im Jahr der Investition und langfristige Entlastungen durch niedrigere Steuersätze. Das neue Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist am 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, Unternehmen bei Ihren Investitionen gezielt zu entlasten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern.

 

Was bedeutet das für Sie? Investitionen in moderne Anlagen, digitale Infrastruktur oder zukunftsorientierte Technologien werden sofort steuerlich stärker berücksichtigt. Bestimmte Ausgaben können unmittelbar in ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden, anstatt diese wie bisher über viele Jahre abzuschreiben. Dadurch verbessert sich die Liquidität, was Spielraum für weiteres Wachstum und neue Projekte eröffnet. Besonders interessant ist, dass die Regelungen unbürokratisch gestaltet wurde.

Investierende Unternehmen können zeitnah von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Ein komplexes Antragsverfahren entfällt. Für Mittelständler, die Investitionen oft aus Eigenmitteln stemmen, stellt dies eine deutliche Erleichterung dar.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter: bis zu 30% pro Jahr (maximal das Dreifache der linearen AfA)

  • Super-Abschreibung für Elektrofahrzeuge: Im ersten Jahr können bis zu 75% der Anschaffungskosten abgeschrieben werden

  • Ab 2028 schrittweise Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 15% auf 10%

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