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Steuerliche Vorteile für den Mittelstand

05.11.2025

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, das am 19. Juli 2025 in Kraft getreten ist, schafft der Gesetzgeber gezielte Entlastungen insbesondere für mittelständische Unternehmen. Ziel ist es, Investitionen anzuregen, die Liquidität zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Investitionen in moderne Anlagen, digitale Infrastruktur oder Zukunftstechnologien können künftig steuerlich schneller geltend gemacht werden. Bestimmte Aufwendungen dürfen unmittelbar im Jahr der Anschaffung berücksichtigt werden, anstatt über viele Jahre abgeschrieben zu werden. Das schafft finanzielle Flexibilität und erleichtert die Finanzierung weiterer Projekte.

Die Regelungen sind bewusst unbürokratisch ausgestaltet – ein separates Antragsverfahren ist nicht erforderlich. Unternehmen profitieren somit zeitnah von der steuerlichen Entlastung, was vor allem für mittelständische Betriebe mit Eigenkapitalfinanzierung eine spürbare Verbesserung bedeutet.

Zentrale Maßnahmen im Überblick:

  • Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA) auf bis zu 30 % jährlich (maximal das Dreifache der linearen AfA).

  • Einführung einer Super-Abschreibung für Elektrofahrzeuge: Bis zu 75 % der Anschaffungskosten können bereits im ersten Jahr abgeschrieben werden.

  • Ab 2028 ist eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 % vorgesehen.

Gerne prüfen wir, inwiefern Ihr Unternehmen von den neuen steuerlichen Regelungen profitieren kann und wie sich Investitionsentscheidungen steuerlich optimal gestalten lassen.

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