
HCSM Leistungen - Finanz- und Rechnungswesen
Machen Sie die Buchführung zur Basis Ihres Erfolgs
Einkommensteuererklärung
HCSM Steuerberatung berät Sie vorausschauend, um Ihre Steuererstattungen auf lange Sicht zu optimieren. Unser Ziel ist, Sie vor hohen Nachzahlungen zu bewahren. Viele Mandanten begleiten wir über Generationen hinweg und seit vielen Jahren. So können wir individuelle Situationen schneller und besser einordnen.
Für Privatpersonen: Als Arbeitnehmer können Sie mithilfe Ihrer Steuererklärung jährlich eine Erstattung beantragen. Das Finanzamt vergleicht die ermittelte Steuer mit dem pauschalen Lohnsteuereinbehalt und erstattet Ihnen den Differenzbetrag zurück. Dieser kann sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Mit Angaben zu Ihrer Steuerklasse, Sonderausgaben für Alters- und Gesundheitsvorsorge, Pauschalen für Werbungskosten etc. können Sie Ihre Steuerbelastung reduzieren und somit die Erstattungssumme erhöhen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Wir erstellen Ihre jährliche Einkommensteuererklärung, nehmen die elektronische Übermittlung an das Finanzamt vor und prüfen die Steuerbescheide
Erstellung, Bearbeitung und Prüfung der jährlich wiederkehrenden Steuererklärungen bzw. -bescheide im Zusammenhang mit den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften aus einer Kommanditbeteiligung („Gesellschaft") und jeder weiteren Beteiligung des Auftraggebers / der Auftraggeberin, mit der Einkünfte gem. § 49 EStG (Deutsches Einkommensteuergesetz) erwirtschaftet (§ 24, 28 StBVV) werden
Die Auftragnehmerin wird die von ihr erstellten, bearbeiteten oder geprüften Unterlagen an den Auftraggeber / die Auftraggeberin weiterleiten. Die Auftragnehmerin wird die von ihr erstellten, bearbeiteten oder geprüften Unterlagen an den Auftraggeber / die Auftraggeberin zur Freigabe weiterleiten. Die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt erfolgt elektronisch per ELSTER nach Freigabe.
Alle sonstigen Einzeltätigkeiten (§ 23 StBVV), wie die Erklärung von anderen deutschen Einkünften, die Stellung von Stundungs-, Erlass- und Niederschlagungsanträgen, Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, Erstellung und Bearbeitung nicht jährlich wiederkehrender Steuererklärungen und die Vertretung in Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren, erfolgen erforderlichenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber / der Auftraggeberin.
Sofern der Auftraggeber / die Auftraggeberin andere deutsche Einkünfte hat, wird er / sie die Auftragnehmerin hiervon rechtzeitig in Kenntnis setzen und diese mitteilen.
Einkommensteuer - Rückfrage Finanzamt