
HCSM Leistungen - Finanz- und Rechnungswesen
Fehler vermeiden, Zeit sparen, Risiken minimieren
Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Für Selbstständige und Unternehmer die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) zur Gewinnermittlung anwenden dürfen, erstellt HCSM Steuerberatung alle nötigen Ermittlungen und die Erstellung der EÜR.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) ist eine einfache Form, den Gewinn für die Steuererklärung zu ermitteln. Sie gilt als Alternative zur doppelten Buchführung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, die nicht buchführungspflichtig sind. Gewerbetreibende, die unter den berechtigten Personenkreis fallen und einen jährlichen Umsatz von höchstens 800.000 Euro und Gewinn von 80.000 Euro haben, können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben (Anlage EÜR). Sie müssen nach derzeitigem Stand (11.2025) keine Bilanz erstellen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Wir erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) nach § 4 Abs. 3 EStG.
Überleitungsrechnung (§ 35 I 3 a) StBVV)
Steuerbilanz (§ 35 I 3 b) StBVV)
Ermittlung LuF n. Durchschn. (§ 26 StBVV)
Wir ermitteln das Einkommen als Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
Wir ermitteln das Einkommen als Überschuss der Einnahmen aus Kapitalvermögen
Wir ermitteln das Einkommen als Überschuss der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Wir ermitteln das Einkommen als Überschuss der Einnahmen über sonstigen Einkünfte