
HCSM Leistungen - Finanz- und Rechnungswesen
Machen Sie die Buchführung zur Basis Ihres Erfolgs
Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Für Selbstständige und Unternehmer die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) zur Gewinnermittlung anwenden dürfen, erstellt HCSM Steuerberatung alle nötigen Ermittlungen und die Erstellung der EÜR.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) ist eine einfache Form, den Gewinn für die Steuererklärung zu ermitteln. Sie gilt als Alternative zur doppelten Buchführung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, die nicht buchführungspflichtig sind. Gewerbetreibende, die unter den berechtigten Personenkreis fallen und einen jährlichen Umsatz von höchstens 800.000 Euro und Gewinn von 80.000 Euro haben, können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben (Anlage EÜR). Sie müssen nach derzeitigem Stand (11.2025) keine Bilanz erstellen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Wir erstellen die jährliche Umsatzsteuererklärung, nehmen die elektronische Übermittlung an das Finanzamt vor und prüfen die Bescheide bzw. Abrechnungen
USt1a
USt-Organschaft Ermittlung
15a-Dokumentation
Wir bearbeiten die Rückfragen des Finanzamtes