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HCSM Leistungen - Transaktion

Chancen nutzen, Probleme lösen, Zukunft gestalten

Doppelstock-Holding

Die doppelstöckige Holding kann je nach Ausgestaltung steuerliche und haftungsrechtliche Vorteile bieten. Sie ermöglicht es, Vermögenswerte strukturiert zu bündeln, steuerliche Gestaltungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu nutzen und Haftungsrisiken innerhalb der Unternehmensstruktur zu begrenzen. Die Konzeption und Umsetzung einer doppelstöckigen Holding ist rechtlich und steuerlich anspruchsvoll und sollte sorgfältig geplant sowie an veränderte rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden. HCSM Steuerberatung begleitet Mandanten seit vielen Jahren bei der Gründung und laufenden steuerlichen sowie rechtlichen Beratung von Holdingstrukturen ebenso wie bei Unternehmensverkäufen, Schenkungen und der Unternehmensnachfolge.

Struktur einer Doppelstock-Holding

Eine Doppelstock-Holding ist eine mehrstufige Unternehmensstruktur, bei der oberhalb der operativen Gesellschaften eine Unter-Holding und darüber eine Ober-Holding (z. B. in der Rechtsform einer GmbH oder einer Personengesellschaft wie einer Familien-KG oder GmbH & Co. KG) angesiedelt ist. Gewinne können durch Ausschüttungen auf die Holdingebenen verlagert werden. Dort sind sie grundsätzlich vom operativen Geschäftsrisiko der Tochtergesellschaften getrennt und können – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – für Reinvestitionen, Akquisitionen oder den langfristigen Vermögensaufbau verwendet werden.


Ertragsteuerlich nutzt die Doppelstock-Holding das Beteiligungsprivileg nach § 8b KStG. Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an eine Holding-GmbH sind danach regelmäßig zu 95% von der Körperschaftsteuer befreit; 5% gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Dies ermöglicht eine weitgehend steuerneutrale Thesaurierung von Gewinnen innerhalb der Holdingstruktur. Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG auf Ebene der Holding-GmbH ebenfalls regelmäßig zu 95% steuerfrei sind. Die so gebündelten Mittel stehen für Reinvestitionen oder spätere Ausschüttungen zur Verfügung.


Erbschaft- und schenkungsteuerlich ermöglicht die Doppelstock-Holding eine gebündelte Übertragung von Unternehmensvermögen über die Holdinganteile und kann die Inanspruchnahme der Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG erleichtern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. In der Praxis erfolgt die Übertragung häufig im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt, um die Unternehmensnachfolge mit der Versorgung der übergebenden Generation zu verbinden. Dabei sind insbesondere die Behaltensfristen, Lohnsummenvorgaben, Regelungen zu Großerwerben sowie die Abgrenzung zwischen begünstigtem Betriebsvermögen und schädlichem Verwaltungsvermögen sorgfältig zu beachten, um die steuerlichen Begünstigungen nicht zu gefährden.ock-Holding ergibt sich aus der zweistufigen Struktur aus Holding GmbH und Holding GmbH & Co. KG.

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