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Neue E-Auto-Förderprämie ab 2026

23. Juni 2026

Nach dem Auslaufen des Umweltbonus Ende 2023 gab es in den Jahren 2024 und 2025 keine direkte staatliche Kaufprämie für Elektroautos.

Viele Mandanten standen daher vor der Frage, ob der Umstieg auf Elektromobilität finanziell noch sinnvoll ist. Das hat sich inzwischen geändert: Für Privatpersonen wurde ab 2026 eine neue, sozial gestaffelte E-Auto-Prämie eingeführt. Unternehmer profitieren hingegen weiterhin insbesondere von steuerlichen Vergünstigungen und erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Elektrofahrzeuge.


Ab 2026 werden reine Elektrofahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range-Extender) gefördert.

Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder ab:
Haushaltseinkommen (jährlich): Bis 45.000 € + 2 Kinder
Prämie für reine E-Autos: 6.000 €
Prämie für Plug-in-Hybride: 4.500 €

Haushaltseinkommen (jährlich): Bis 45.000 €
Prämie für reine E-Autos: 5.000 €
Prämie für Plug-in-Hybride: 4.000 €

Haushaltseinkommen (jährlich): Bis 60.000 €
Prämie für reine E-Autos: 4.000 €
Prämie für Plug-in-Hybride: 3.500 €

Haushaltseinkommen (jährlich): Bis 80.000 € (bis 90.000 € mit 2 Kindern)
Prämie für reine E-Autos: 3.000 € (Basisförderung)
Prämie für Plug-in-Hybride: 1.500 €

Pro Kind steigt die Förderung um 500 €, maximal um 1.000 €.


Wichtige Voraussetzungen im Überblick
- Neuzulassung ab 1. Januar 2026 erforderlich
- Anträge seit 19. Mai 2026 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich
- Förderfähige Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre gehalten werden
- Für Plug-in-Hybride: Max. 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
- Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig
- Benötigt werden: BundID-Konto, zwei aktuelle Einkommensteuerbescheide


Förderung von Elektrofahrzeugen im Betriebsvermögen
Statt der allgemeinen E-Auto-Prämie profitieren betriebliche Käufer insbesondere von folgenden Regelungen:
- Bei Anschaffung eines rein elektrischen Fahrzeugs zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 können bereits 75 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Die verbleibenden 25 % der Anschaffungskosten werden nach gesetzlich festgelegten Prozentsätzen in den Folgejahren abgeschrieben.
- Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos bis Ende 2035.
- Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Preisgrenze auf 100.000 € für die 0,25-%-Regelung bei Elektrofahrzeugen.


Die neue E-Auto-Förderung schafft ab 2026 wieder spürbare finanzielle Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität. Je nach Einkommen und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder können Privatpersonen Zuschüsse von bis zu 6.000 € erhalten. Unternehmer profitieren weiterhin insbesondere von den steuerlichen Vergünstigungen und erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.


Gerne prüfen wir für Sie die Fördervoraussetzungen und die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall.

Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Umstände des Einzelfalls.

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